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Lärmkarten in Spanien: Flug- und Straßenlärm vor dem Kauf prüfen

Veröffentlicht am 30.10.2026 · Zuletzt geprüft am 30.10.2026 · Claronda · 7 Minuten Lesezeit

Für große Flughäfen, Straßen, Bahnstrecken und Ballungsräume führt Spanien amtliche Lärmkarten mit den Kennzahlen Lden und Ln. Hier lesen Sie, was die Werte bedeuten, welche Ziele für Wohngebiete gelten und wo die Karten aufhören.

Ein Haus mit Blick aufs Meer verliert viel von seinem Reiz, wenn im Landeanflug alle paar Minuten eine Maschine darüberzieht. Spanien führt für große Flughäfen, große Straßen, große Bahnstrecken und Ballungsräume amtliche Lärmkarten, die mapas estratégicos de ruido. Sie sind öffentlich. Wer sie zu lesen weiß, kennt die Jahresbelastung einer Adresse schon vor der ersten Besichtigung, und er kennt auch die Stellen, an denen die Karte schweigt.

Was eine strategische Lärmkarte zeigt

Rechtlich ruht das Ganze auf drei Stufen. Den Rahmen setzt die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/CE, das spanische Lärmgesetz Ley 37/2003 (Ley del Ruido) übernimmt ihn, und das Real Decreto 1513/2005 regelt die Bewertung im Einzelnen. Dort ist die strategische Lärmkarte als Karte beschrieben, mit der sich die Lärmbelastung eines Gebiets aus verschiedenen Quellen gesamthaft bewerten lässt.

Pflicht ist eine solche Karte nur für bestimmte Quellen (Ley 37/2003, Art. 3). Als große Straße gilt jede Straße mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr, als große Bahnstrecke jede Strecke mit mehr als 30.000 Zügen. Ein ziviler Flughafen zählt ab 50.000 Starts und Landungen jährlich als groß. Hinzu kommen Ballungsräume (aglomeraciones) mit mehr als 100.000 Einwohnern; abgegrenzt werden sie über Gebiete mit mindestens 3.000 Menschen je Quadratkilometer, und dichte Gebiete, die höchstens 500 Meter auseinanderliegen, werden zusammengefasst (RD 1513/2005, Anhang VII).

Berechnet wird für einen festen Punkt. Er liegt 4 Meter über dem Boden an der am stärksten belasteten Fassade, und gerechnet wird mit dem Schall, der auf das Gebäude trifft, ohne die Reflexion an der eigenen Hauswand (RD 1513/2005, Anhang I). Was in einer Wohnung im Erdgeschoss ankommt oder hinter einem Isolierfenster, sagt die Karte nicht.

Wer die Karten aufstellt und wo Sie sie finden

Für Straßen, Bahnen, Flughäfen und Häfen in staatlicher Zuständigkeit liegt die Aufgabe bei der Zentralverwaltung, der Administración General del Estado (Ley 37/2003, Art. 4). In allen übrigen Fällen gilt zuerst das Recht der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft. Fehlt dort eine Regel, ist die Region zuständig, sobald die Karte mehr als ein Gemeindegebiet umfasst. Sonst ist es die Gemeinde. Vor der Genehmigung liegt jede Lärmkarte mindestens einen Monat öffentlich aus.

Gesammelt werden die Karten im SICA, der Datenbank für Lärmkarten und Aktionspläne, die vom Umweltministerium MITECO abhängt und mit technischer Unterstützung des CEDEX betrieben wird. Dort suchen Sie die Karten der 4. Phase nach Kartentyp, zuständiger Stelle und dem Namen der Straße, des Ballungsraums, des Flughafens oder der Bahnlinie. Die Karten lassen sich als PDF herunterladen und teils grafisch abfragen. Das MITECO unterscheidet dabei vier Typen: Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und Ballungsräume.

Lden und Ln: zwei Zahlen für Tag und Nacht

Auf fast jeder Karte stehen zwei Kennzahlen. Beide sind A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel über ein ganzes Jahr, also kein Spitzenwert einzelner Überflüge. Das RD 1513/2005 teilt den Tag in drei Zeiträume: 12 Stunden Tag, 4 Stunden Abend und 8 Stunden Nacht, standardmäßig von 7 bis 19 Uhr, von 19 bis 23 Uhr und von 23 bis 7 Uhr Ortszeit. Den Beginn darf die zuständige Stelle verschieben.

Tag

  • Ld: Mittelungspegel aller Tageszeiträume eines Jahres, 7 bis 19 UhrRD 1513/2005, Anhang I

Abend

  • Le: Mittelungspegel aller Abendzeiträume eines Jahres, 19 bis 23 UhrRD 1513/2005, Anhang I

Nacht

  • Ln: Mittelungspegel aller Nachtzeiträume, 23 bis 7 Uhr; steht für SchlafstörungRD 1513/2005, Art. 3 und Anhang I

Gesamt

  • Lden: Tag, Abend und Nacht zusammen, Abend mit 5 dB, Nacht mit 10 dB Zuschlag; steht für die GesamtbelästigungRD 1513/2005, Art. 3 und Anhang I

Mit den Zuschlägen erklärt sich, warum ein Ort mit Nachtflügen auf der Lden-Karte deutlich lauter erscheint als einer mit gleich viel Verkehr am Tag. Ein Nachtflug zählt in der Formel so, als wäre er um 10 dB lauter. Deshalb lohnt der Blick auf beide Karten: Lden für die Belastung insgesamt, Ln für den Schlaf.

Farbflächen stehen für Klassen von je 5 dB. Für Lden sind 55-59, 60-64, 65-69, 70-74 und über 75 dB vorgegeben, für Ln 50-54, 55-59, 60-64, 65-69 und über 70 dB(A) (RD 1513/2005, Anhang VI). Eine Adresse bekommt auf der Karte deshalb keinen exakten Wert. Sie liegt in einem Band.

Welche Werte gelten für Wohngebiete?

Das Real Decreto 1367/2007 legt akustische Qualitätsziele fest. Für bestehende Gebiete mit überwiegender Wohnnutzung nennt Tabla A in Anhang II 65 dB für Ld, 65 dB für Le und 55 dB für Ln, bezogen auf 4 Meter Höhe (RD 1367/2007, konsolidierte Fassung, letzte Aktualisierung 26.07.2012). Für urbanisierte Gebiete, die nicht zu den bestehenden zählen, gilt der Wert der Tabelle abzüglich 5 Dezibel (Art. 14.2).

Beim Vergleich mit der Karte hilft eine Unterscheidung: Auf den Karten stehen Lden und Ln, in der Tabelle Ld, Le und Ln, sodass sich unmittelbar vor allem der Nachtwert vergleichen lässt.

Folgen haben die Ziele vor allem für neue Gebäude. Nach Ley 37/2003 (Art. 20, konsolidierte Fassung, letzte Aktualisierung 07.07.2011) werden neue Baugenehmigungen für Wohngebäude grundsätzlich nicht erteilt, wenn am Standort die Qualitätsziele überschritten sind; die Gemeinde kann aus Gründen des öffentlichen Interesses ausnahmsweise genehmigen, wenn die Ziele im Innenraum eingehalten werden. Maßgeblich für die einzelne Adresse ist die jeweils geltende Karte der zuständigen Stelle; eine Messung vor Ort kann davon abweichen.

Lärmdienstbarkeit rund um Flughäfen und Straßen

Gebiete an bestehenden oder geplanten Verkehrsinfrastrukturen können mit einer Lärmdienstbarkeit belastet werden, der servidumbre acústica (Ley 37/2003, Art. 10). In einer solchen Zone dürfen die Immissionen die Qualitätsziele überschreiten. Zusätzlich können Beschränkungen für Bodennutzung, Tätigkeiten und Gebäude gelten.

Nach außen reicht die Zone bis zur am weitesten entfernten Pegellinie, die dem Grenzwert für Wohngebiete aus Tabla A1 des RD 1367/2007 entspricht: 60 dB am Tag, 60 dB am Abend und 50 dB in der Nacht (RD 1367/2007, Art. 8 und Anhang III). Solche Zonen müssen in die Raum- und Bauleitplanung neuer Baugebiete aufgenommen werden. Für Sie heißt das: Liegt ein Grundstück in einer Lärmdienstbarkeitszone, ist die Belastung dort rechtlich hingenommen und wird nicht an den Zielen für Wohngebiete gemessen. Welche Zone für eine bestimmte Parzelle gilt und welche Beschränkungen daraus folgen, beurteilt die zuständige Stelle.

Wie alt ist die Karte, die Sie sehen?

Lärmkarten werden alle 5 Jahre ab ihrer Genehmigung überprüft und bei Bedarf geändert (Ley 37/2003, Art. 16). Jede Runde beschreibt die Lage im vorangegangenen Kalenderjahr.

  1. 1Erste Rundevor dem 30.06.2007zunächst nur Ballungsräume ab 250.000 Einwohnern und die verkehrsreichsten Straßen und Bahnen
  2. 2Zweite Rundevor dem 30.06.2012danach alle fünf Jahre neue Karten, jeweils zur Lage im Vorjahr
  3. 33. Phase2017im SICA geführt; der Geodatendownload des MITECO zeigt diesen Stand vom 17.11.2021
  4. 44. Phase2022jüngste im SICA geführte Runde

Eine 5. Phase ist im SICA nicht aufgeführt. Was Sie heute abrufen, kann also Jahre alt sein. Eine neue Umgehungsstraße, eine verlängerte Startbahn oder mehr Flüge in der Hochsaison stehen darin erst, wenn die nächste Runde genehmigt ist. Achten Sie auch darauf, welche Phase eine Quelle zeigt: Beim MITECO liegen Geodaten der 3. Phase zum Download, während das SICA schon die 4. Phase führt.

Wo die Karten enden

Außerhalb großer Verkehrswege, großer Flughäfen und Ballungsräume schreibt das Gesetz keine strategische Lärmkarte vor. Auch innerhalb der Karten gibt es eine untere Grenze. Die Karte eines großen Verkehrswegs oder Flughafens muss mindestens bis zur Linie reichen, an der dessen Lärm 55 dB Lden und 50 dB Ln erreicht (RD 1513/2005, Art. 9). Karten von Ballungsräumen müssen grafisch mindestens die Pegellinien 60, 65, 70 und 75 dB zeigen. Leiser Verkehr erscheint dort also unter Umständen gar nicht.

435geprüfte Objekte im Claronda-Bestand (Stand 29.09.2026)
48davon innerhalb einer Lärmkontur der amtlichen Karten für Flughäfen oder Ballungsräume
387davon außerhalb dieser Konturen

Diese Zahlen beschreiben die geprüften Objekte, nicht Spanien. Karten für Straßen und Bahnen außerhalb von Ballungsräumen fließen in diese Auswertung nicht ein. Ein Objekt außerhalb jeder Kontur kann daher trotzdem an einer lauten Landstraße liegen.

Was die Karte nicht hört

Nachbarschaftslärm, eine Bar mit Terrasse, eine Baustelle oder eine Straße, die unter den Schwellen des Gesetzes bleibt, stehen in keiner strategischen Lärmkarte. Fehlt eine Karte, fehlt nur die Pflicht zur Kartierung; über die Ruhe am Ort sagt das nichts. Besichtigen Sie deshalb zu verschiedenen Tageszeiten, am besten auch abends und an einem Wochenende, und hören Sie bei offenem Fenster hin.

Die Lage zu den amtlichen Lärmkarten müssen Sie nicht selbst im SICA zusammensuchen. Der Objektbericht prüft für jede Adresse, ob sie in einer Lärmkontur der Karten für Flughäfen und Ballungsräume liegt; Sie können ihn unter Kaufprüfung starten anfordern. Welche weiteren Bausteine der Bericht umfasst, steht unter Kaufprüfung.

Quellen

Dieser Beitrag ordnet öffentlich zugängliche Angaben ein. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder Anwalt noch Notar. Kosten- und Steuersätze nennen wir nicht, solange sie nicht anwaltlich geprüft sind: Sie hängen von Region und Einzelfall ab, und eine falsche Zahl ist an dieser Stelle teurer als eine fehlende. Zuständig sind die Steuerverwaltung der jeweiligen Comunidad Autónoma, das Registro de la Propiedad und der beurkundende Notar.

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