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Kostenlose Auskunft — vor dem Kauf

Steht an dieser Adresse eine Ferienvermietung im Register?

Ob sich eine Wohnung an Feriengäste vermieten lässt, gehört zu der Rechnung, die Sie vor dem Kauf aufmachen, und im Exposé steht dazu meist ein Satz ohne Beleg. Die Regionen Spaniens führen Register für Ferienunterkünfte und veröffentlichen sie; das ist die Quelle, in der Sie diesen Satz selbst nachsehen können, bevor Sie verhandeln. Geben Sie die Adresse ein, dann sehen Sie, ob dort ein Eintrag zu ihr geführt wird und wie genau er ihr zuzuordnen ist. Kostenlos, ohne Konto.

Sie haben gebucht und wollen nur wissen, ob die Nummer aus dem Inserat stimmt? Die Auskunft für Urlauber fragt nach der Registriernummer statt nach der Adresse.

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Wie eine Wohnung in dieses Register kommt

Vor Beginn der touristischen Vermietung ist der Region eine Erklärung einzureichen; die Eintragung folgt auf diese Erklärung, nicht umgekehrt. Das sagt, was ein Eintrag belegt. Es sagt auch, warum im Exposé überhaupt eine Nummer stehen sollte: Außer in Andalusien verlangt jede dieser Regionen sie in der Werbung.

Comunitat Valenciana
In der Comunitat Valenciana ist der Beginn der touristischen Vermietung der Tourismusverwaltung anzuzeigen, mit einer Mitteilung oder einer Eigenerklärung (comunicación, declaración responsable); nach deren Eingang wird die Wohnung von Amts wegen in das Registro de Turismo de la Comunitat Valenciana eingetragen. In jeder Werbung für eine Ferienwohnung müssen die genaue Lage und die Nummer dieser Eintragung stehen. Die Eintragung gilt fünf Jahre. (Art. 53.2, 77.5, 19.1 b) und 65.4 Ley 15/2018, konsolidierte Fassung, letzte Aktualisierung 02.07.2026)
Catalunya
In Katalonien braucht eine Ferienwohnung den nach geltendem Recht vorgesehenen Zulassungstitel (título habilitante), bevor die Tätigkeit beginnt; über ihn muss auch verfügen, wer die Unterkunft anbietet, vermarktet oder bewirbt. Die Nummer der Eintragung im Registre de Turisme de Catalunya muss in jeder Werbung, Bewerbung und Vermarktung stehen. (Art. 50 bis.2 und 73.5 Llei 13/2002, konsolidierte Fassung, letzte Aktualisierung 17.03.2023)
Andalucía
In Andalusien ist vor Beginn der Vermietung eine Eigenerklärung (declaración responsable) bei der Tourismusverwaltung einzureichen; von diesem Zeitpunkt an darf die Wohnung als vivienda de uso turístico beworben werden, und die Eintragung in das Registro de Turismo de Andalucía erfolgt von Amts wegen aufgrund dieser Erklärung. (Art. 38.2 Ley 13/2011; Art. 9.1 Decreto 28/2016 in der Fassung der Disposición final sexta des Decreto-ley 1/2025, konsolidierte Fassung, letzte Aktualisierung 03.03.2025; die Fassung des Decreto 28/2016 gilt seit 04.03.2025)
Mallorca und Menorca
Auf den Balearen ist vor Beginn der Tätigkeit eine Erklärung über den Beginn der touristischen Tätigkeit einzureichen (declaración responsable de inicio de actividad turística, DRIAT); sie berechtigt vom Tag der Einreichung an zur Tätigkeit, und die Einreichung führt unmittelbar zur Eintragung in das Register der Insel. In der Werbung ist die Registriernummer anzugeben; solange sie noch nicht vergeben ist, genügt die Eingangsnummer der Erklärung. Für Wohnungen in Wohnungseigentum berechtigt die Erklärung für die durch Verordnung festgelegte Frist, ohne eine solche Festlegung für fünf Jahre ab Einreichung. (Art. 23.2, 23.3, 23.6, 23.7 und 50.3 Ley 8/2012, konsolidierte Fassung, letzte Aktualisierung 13.06.2026; Art. 50 in Kraft seit 09.07.2025)
Kanarische Inseln
Auf den Kanarischen Inseln ist vor Beginn der Vermietung eine Eigenerklärung (declaración responsable) beim Cabildo der Insel einzureichen; sie berechtigt vom Tag der Einreichung an zur Tätigkeit, und der Cabildo trägt sie von Amts wegen in das Registro General Turístico ein. Die Eintragung enthält eine Registriernummer, die in jeder Anzeige anzugeben ist, auch auf Buchungsportalen. Die Erklärung berechtigt für fünf Jahre, auf El Hierro, La Gomera und La Palma sowie in Gemeinden mit demografischer Herausforderung (municipios de reto demográfico) für zehn. (Art. 7.1, 8.1, 8.6 und 10.1 Ley 6/2025, Fassung vom 12.12.2025; Art. 7 wurde durch die Disposición undécima der Ley 7/2026 nur um einen Absatz zur gelegentlichen Vermietung ergänzt (BOC Nr. 163 vom 14.08.2026))

Das ist der Gesetzestext in der Fassung, die hier verlinkt ist. Für eine einzelne Wohnung maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Stelle, also des Tourismusregisters der Region und der Gemeinde.

Mit der Nummer aus dem Exposé geht es genauer

Nennt der Verkäufer eine Registriernummer, ist das der genauere Weg: Die Nummer trifft genau einen Eintrag, während der Vergleich über die Adresse an einer anderen Schreibweise der Straße scheitern kann.

Groß- und Kleinschreibung, Leerzeichen, Binde- und Schrägstriche sind uns gleich. Nur die Ziffern müssen stimmen, führende Nullen inbegriffen.

So sieht Ihre Nummer wahrscheinlich aus
  • Comunitat Valenciana: CV-VUT0000033-A, CV-VUT0000012-CS
  • Catalunya: HUTB-000001, HUTG-012345, PB-000019
  • Andalucía: VUT/AL/00001, VTAR/MA/00142
  • Kanarische Inseln: VV-35-1-0000001, A-38-4-0000685
  • Mallorca: ETV/1000, ETVPL/12473, VT/1000
  • Menorca: ET0186ME, 001/1985, VTV001ME

Steht im Inserat keine Nummer, fragen Sie den Gastgeber danach.

Was der Objektbericht außerdem beantwortet

Der Registereintrag ist einer von zwölf Punkten. Die anderen elf betreffen das Grundstück selbst, dazu die Katasterfakten: Nutzung, Fläche, Baujahr, Grundstücksumriss. Das steht in keinem Exposé:

  • Liegt das Grundstück in einer Überflutungsfläche eines Flusses? Quelle: Umweltministerium (MITECO – SNCZI).
  • Und in einer Küstenüberflutungsfläche? Quelle: Umweltministerium (SNCZI Litoral).
  • Wie weit ist es bis zur Küstenschutzzone und zum öffentlichen Küstenbereich? Quelle: Küstenbehörde.
  • Liegt es in einem Schutzgebiet, und wie stuft das Kataster den Boden ein? Quelle: Natura 2000, Kataster.
  • Hat es hier schon einmal gebrannt? Quelle: EFFIS (Copernicus), regionale Brandflächen.
  • Gilt hier eine ausgewiesene Waldbrand-Gefährdung? Quelle: PATFOR, ZAR.
  • Wie laut ist es — Flug- und Straßenlärm? Quelle: Umweltministerium (Mapas estratégicos de ruido).
  • Wie weit sind Supermarkt, Arzt, Bus, Strand — und was stört in der Nähe? Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende.
  • Wie liegt das Grundstück: Höhe, Neigung, Ausrichtung? Quelle: Landesvermessung (IGN/CNIG – MDT).
  • Was ist drumherum: Wald, Landwirtschaft, Bebauung, Gewerbe? Quelle: Corine Land Cover (Europäische Umweltagentur).
  • Was war hier früher? Luftbilder von 1956 bis heute, mit Grundstücksgrenze. Quelle: Landesvermessung (IGN/CNIG – PNOA).

Der erste Objektbericht ist nach der Anmeldung frei. Was darin steht, samt Beispielberichten zum Durchklicken.

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Woher diese Daten kommen und wie alt sie sind

Zusammen führen diese sechs Register Einträge in 1.979 von 8.132 Gemeinden Spaniens; für die übrigen lautet die Antwort „keine Daten" und nicht „kein Eintrag".

RegisterEinträgemit KatasterreferenzGemeindenStand der Dateieingelesen
Andalucía – Registro de Turismo (OpenRTA), Viviendas36.71534.24646619.10.2026 (6 Tage alt)19.10.2026
Canarias – Registro General Turístico, Viviendas vacacionales72.091keine8819.10.2026 (6 Tage alt)19.10.2026
Catalunya – Registre de Turisme de Catalunya, habitatges d'ús turístic108.77616.18291205.10.2026 (20 Tage alt)19.10.2026
Comunitat Valenciana – Viviendas de uso turístico90.06389.29945218.10.2026 (6 Tage alt)19.10.2026
Mallorca – Registre d'habitatges turístics i estades turístiques16.924keine5307.09.2026 (47 Tage alt)19.10.2026
Menorca – Estades i habitatges turístics de vacances5.379keine807.09.2026 (48 Tage alt)19.10.2026

Eingebunden sind die Comunitat Valenciana, Catalunya, Andalucía, Mallorca, Menorca und die Kanarischen Inseln. Für Ibiza, Formentera und Murcia gibt es keinen offenen Datensatz. Die Datei aus Andalucía enthält offenbar nur die zur Veröffentlichung freigegebenen Einträge; ein „kein Eintrag" ist dort unsicherer als in den anderen Regionen, und das steht auch unter der Antwort.

Quellen: die Tourismusregister der Comunitat Valenciana, Catalunyas, Andalucías, Mallorcas, Menorcas und der Kanarischen Inseln; die vollständige Quellenangabe und der Dateistand stehen unter jeder Antwort. Die Zuordnung zu einer Adresse ist unsere eigene Auswertung auf Basis von Daten der Dirección General del Catastro, keine amtliche Auskunft und keine información catastral. Aus den Registern übernehmen wir keine Inhaberangaben; angezeigt werden nur Art und Bestehen eines Eintrags. Keine Rechtsberatung. Wir prüfen keine Lizenz, wir sehen in ein Register.